Wartung
Unser überzeugendes Wartungskonzept gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller relevanten Richtlinien und prüfen regelmäßig alle Bauteile auf deren einwandfreie Funktion. Das garantiert einen hohen Sicherheitsstandard und erhöht zusätzlich die Lebensdauer Ihrer Liegenschaften und deren Einrichtungen.
Der Gesetzgeber schreibt die regelmässige Wartung
| Gemäß Art. 82 UVG und Art. 6 ArG sowie nach den Richtlinien der EKAS 6508 haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Pflicht, Maßnahmen zur Unfallverhütung zu treffen. Betreiber von technischen Brandschutzeinrichtung sind für deren regelmäßige Wartung und Funktion verantwortlich .Die Instandhaltung ist durch fachkundiges Personal durchzuführen. Die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung ist periodisch zu überprüfen. |
Wir empfehlen den Abschluss einer Wartungsvereinba
Nur so stellen Sie sicher, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen an Funktion und Bauteile erfüllt sind.
An folgende technische Betriebsmittel sollte eine regelmäßige Wartung durchgeführt werden:
- Lüftungsklappe
- Brandschutztüre
- Laborabzug
- Sicherheitsschrank
- Chemikalienschrank
- Augendusche
- Notdusche
- Brandschutzklappe
- Fluchtwegtüre
- Apothekenabzug
- Säure/Laugenschrank
- Gasflaschenschrank
- Notbeleuchtung




























